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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Unsere Dienstleistungen: Betreuung aller Personen mit einer vormundschaftlichen Massnahme (Vormundschaft, Beiratschaft, Beistandschaft), die uns von den Gemeinden des Bezirkes Zurzach zugewiesen werden, insbesondere:
Daneben erstellen wir im Auftrag der Gemeinden im Bezirk auch Unterhaltsverträge und Vereinbarungen über die gemeinsame elterliche Sorge für Kinder nicht verheirateter Eltern. Wir arbeiten mit andern sozialen Institutionen im Bezirk und darüber hinaus eng zusammen und nehmen auf Wunsch auch an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen von Institutionen wie Heimen, Schulen oder anderweitig mit der Thematik verbundenen Dritten teil.
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