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Ein Bezirk spannt zusammen Der Verband führt folgende öffentliche Beratungsstellen:
Die Amtsvormundschaft, Jugend-, Familien- und Eheberatungsstelle sowie die Mütter-
und Väterberatung sind direkt durch den Verband
geführte Beratungsstellen. Die Beratungsstellen gewährleisten zusammen mit den Verbandsgemeinden den kommunalen Sozialdienst im Sinne des Sozialhilfegesetzes.
Jede Verbandsgemeinde delegiert pro 1000 Einwohner oder pro angebrochenes
1000 Einwohner einen Abgeordneten. Die Verhandlungen der Abgeordnetenversammlung
sind öffentlich. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Er führt die Geschäfte des Verbandes und wählt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontrollstelle prüft die Rechnungen des Verbandes. Für die Aufwendungen des Verbandes kommen die Mitgliedsgemeinden auf. Der Kostenverteiler erfolgt zu 50 % nach Einwohnerzahlen und zu 50 % nach der Steuerkraft.
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