GEMEINDEVERBAND  SOZIALDIENSTE  ZURZIBIET

__________________________________________________________________________________________________

 

 

Home
Nach oben

 

Rückblick

Bis zum Jahr 1989 wurden die verschiedenen öffentlichen Beratungsstellen im Bezirk Zurzach durch separate Gemeindeverbände oder Zweckverbände, wie sie früher genannt wurden, sowie privatrechtliche Institutionen betrieben. Für Amtsvormundschaft, Mütterberatung und Berufsberatung bestanden Zweckverbände, die Jugend- und Familienberatung wurde durch den Jugendfürsorgeverein geführt während für den Betrieb der Suchtberatung des Aarg. Verein für Suchtprobleme zuständig war.

Dies wurde für die Gemeinden auf die Dauer zu schwerfällig, in jeden einzelnen Gemeindeverband waren Delegierte und Vorstandsmitglieder zu wählen, jeder Verband verfügte über eine eigene Kontrollstelle. Eine verbindlichere Zusammenarbeit unter den Beratungsstellen wurde als wünschenswert erachtet.

Die schulischen Verbände (Psychologischer Schuldienst und Sprachheilunterricht) wurden aus dem zukünftigen Verband einstweilen ausgeklammert.

Zudem war die Eheberatung, seit Inkrafttreten des revidierten Eherechts obligatorisch geworden, nicht institutionalisiert.

Die Suchtberatung wurde durch einen privatrechtlichen Verein geführt, Rechtsgrundlagen für die Zuweisung von Fällen sowie für die Finanzierung fehlten.

Dazu kam, dass gemäss den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes die Gemeinden den Nachweis zu erbringen hatten, dass der Sozialdienst in den Gemeinden vorschriftsgemäss institutionalisiert ist.

So wurde der Zusammenschluss der bisherigen Einzelverbände in einen Gesamtverband geprüft und eine Arbeitsgruppe unter Leitung des damaligen Gemeindeammanns von Klingnau, Grossrat Walter Nef, eingesetzt.

Aufgabe der Kommission war eine Bestandesaufnahme der bestehenden Dienstleistungen im Sozialbereich, Erfassung allfälliger Lücken, Erarbeitung eines Grobkonzepts für die Organisation der Sozialdienste sowie die Ausarbeitung von Satzungen mit Vorbereitung der Realisierung.

In diesem Sinne wurden die folgenden Sozialdienste in einem einzigen Gemeindeverband zusammengefasst:

bullet

Amtsvormundschaft

bullet

Berufsberatung

bullet

Mütterberatung

bullet

Suchtberatung

bullet

Jugend- und Familienberatung

Die Satzungen wurden vorbereitet und im Dezember 1988 von allen Verbandsgemeinden genehmigt.

Alle Gemeinden des Bezirks Zurzach wurden Verbandsmitglied, in einzelnen Fällen mit einer Teilmitgliedschaft.

Später, mit der Aufnahme des Psych. Schuldienstes kam aus dem Bezirk Brugg noch die Gemeinde Mandach dazu.

Die neuen Satzungen brachten auch die Möglichkeit, in anderen Teilen des Bezirks dezentral Dienste anzubieten. So wurde schon bald in Döttingen eine Zweigstelle der Jugend-, Familien- und Eheberatungsstelle eingerichtet. Ebenfalls in Döttingen war die Suchtberatungsstelle sowie die Mütterberatung untergebracht. Dies ersparte manchem Mitbürger den, ohne Auto weiten Weg, nach Zurzach.

Am 21. Juni 1989 fand in Unterendingen die erste Abgeordnetenversammlung des neu gebildeten Gemeindeverbandes Sozialdienste unteres Aaretal statt. An diesem Abend wurden die Mitglieder von Vorstand und Kontrollstelle sowie der Verbands- und der Vorstandspräsident gewählt.

Dem ersten Vorstand gehörten an:

bullet

Kramer Alex, Lengnau Präsident

bullet

Baschek Lydia, Zurzach

bullet

Merkli Reto, Tegerfelden

bullet

Minikus Theo, Kleindöttingen

bullet

Scholtes Willi, Schneisingen

bullet

Süss Martin, Baldingen

bullet

Widder Sabine, Klingnau

Als erster Verbandspräsident wurde Walter Nef, Grossrat und Gemeindeammann, Klingnau, gewählt.

Am 1. Januar 1990 nahm der neue Gemeindeverband seine Tätigkeit auf.

Weitere Daten:

bullet

1990 Genehmigung des Vertrags mit dem Aarg. Verein für Suchtprobleme betr Betrieb einer Beratungsstelle im unteren Aaretal

bullet

1991 Genehmigung des ersten Besoldungsreglements

bullet

1995 Schaffung der Stelle eines zweiten Amtsvormundes

bullet

1998 Genehmigung des Vertrags mit dem Verein für Erziehungsberatung in der Region Baden-Brugg-Zurzach betr Psychologischer Schuldienst

bullet

Aufnahme der Gemeinde Mandach in den Gemeindeverband, Bereich Psychologischer Schuldienst

bullet

2001 Aufnahme der Gemeinde Endingen als Vollmitglied im Bereich Suchtberatung (bisher Teilmitglied)

bullet

2005 Auf Ende dieses Jahres gehen die Berufsberatung sowie der Psychologische Schuldienst an den Kanton über. Der Standort Zurzach bleibt erhalten, die Beratungsstellen unterstehen jedoch nicht mehr dem Gemeindeverband

bullet

Im Zusammenhang mit dieser Kantonalisierung verlässt die Gemeinde Mandach unseren Gemeindeverband, die Gemeinde Schneisingen wird Vollmitglied.

bullet

2008 Revision der Satzungen per 1.1.2010: Reduktion der Anzahl Vorstandsmitglieder auf fünf.
Namensänderung in "Gemeindeverband Sozialdienste Zurzibiet".